Wer kann bei uns einkaufen?
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Menschen, die ein geringes Einkommen haben wie:
• das Bürgergeld (SBG II, Hartz IV)
• eine geringe Rente
• einen kleinen Lohn, der von der ARGE aufgestockt wird
• Sozialgeld XII (SBG 12)
• Grundsicherung
• Asylbewerber
Wer zu einem dieser Personenkreise gehört, kann einen Einkaufsausweis
beantragen.